Du kannst während eines Quartals problemlos den Zahnarzt wechseln. In Deutschland bist du als gesetzlich Versicherter – auch bei der Techniker Krankenkasse (TK) – nicht an einen bestimmten Zahnarzt gebunden. Es gibt keine Vorschrift, die dich auf einen Zahnarzt pro Quartal festlegt. Du kannst also jederzeit einen anderen Zahnarzt aufsuchen, ohne dass dies zu Problemen mit der Krankenkasse führt. Wichtig ist nur, dass du beim neuen Zahnarzt deine elektronische Gesundheitskarte vorlegst. Die Abrechnung erfolgt dann wie gewohnt über die Krankenkasse. Lediglich bei bestimmten Behandlungen (z. B. laufende Zahnersatzmaßnahmen oder genehmigungspflichtige Leistungen) kann es sinnvoll sein, den Wechsel mit beiden Praxen abzusprechen, damit keine Missverständnisse oder doppelte Abrechnungen entstehen. Weitere Informationen findest du direkt bei der [Techniker Krankenkasse](https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/leistungen/leistungen-a-z/zahnarztbesuch-2008432).