In Österreich sind grundsätzlich alle unselbstständig Erwerbstätigen (Arbeitnehmer), viele Selbstständige, Pensionisten sowie Bezieher von bestimmten Sozialleistungen krankenv... [mehr]
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe in der Regel für maximal **vier Wochen** (28 Tage) pro Krankheitsfall. In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei schwerer Krankheit oder nach einer Krankenhausbehandlung, kann die Unterstützung auch länger gewährt werden – etwa bei der Versorgung von Kindern unter 12 Jahren oder bei behinderten Kindern im Haushalt, dann bis zu 26 Wochen. Die genaue Dauer hängt von deiner individuellen Situation, der medizinischen Notwendigkeit und den jeweiligen Satzungsregelungen deiner Krankenkasse ab. Es ist ratsam, direkt bei deiner Krankenkasse nachzufragen, da manche Kassen auch über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgehende Leistungen anbieten können. Weitere Informationen findest du zum Beispiel bei der [AOK](https://www.aok.de/pk/leistungen/haushaltshilfe/) oder [TK](https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/leistungen/haushaltshilfe-2008432).
In Österreich sind grundsätzlich alle unselbstständig Erwerbstätigen (Arbeitnehmer), viele Selbstständige, Pensionisten sowie Bezieher von bestimmten Sozialleistungen krankenv... [mehr]