Die Verordnung zur häuslichen Krankenpflege wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1. **Ärztliche Verordnung:** Ein*e Vertr... [mehr]
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe in der Regel für maximal **vier Wochen** (28 Tage) pro Krankheitsfall. In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei schwerer Krankheit oder nach einer Krankenhausbehandlung, kann die Unterstützung auch länger gewährt werden – etwa bei der Versorgung von Kindern unter 12 Jahren oder bei behinderten Kindern im Haushalt, dann bis zu 26 Wochen. Die genaue Dauer hängt von deiner individuellen Situation, der medizinischen Notwendigkeit und den jeweiligen Satzungsregelungen deiner Krankenkasse ab. Es ist ratsam, direkt bei deiner Krankenkasse nachzufragen, da manche Kassen auch über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgehende Leistungen anbieten können. Weitere Informationen findest du zum Beispiel bei der [AOK](https://www.aok.de/pk/leistungen/haushaltshilfe/) oder [TK](https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/leistungen/haushaltshilfe-2008432).
Die Verordnung zur häuslichen Krankenpflege wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1. **Ärztliche Verordnung:** Ein*e Vertr... [mehr]
Ja, eine Reha nach einer künstlichen Knieoperation (Knie-TEP) kann durchaus länger als drei Wochen dauern. Die Standarddauer einer stationären Reha beträgt in Deutschland meist etw... [mehr]
Der Eigenanteil bzw. die Belastungsgrenze für Zuzahlungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird auf Basis des Bruttoeinkommens (z. B. Rentenbrutto) berechnet, weil das Sozialgesetzbuch (&... [mehr]
Ja, bei der Mykotherapie (Einsatz von Vitalpilzen zu therapeutischen Zwecken) kann es sinnvoll sein, eine Pause einzulegen. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem individuellen Gesundhe... [mehr]
Der Begriff „orthopädische AOK“ ist so nicht korrekt oder gebräuchlich. Es handelt sich vermutlich um eine Verwechslung oder ein Missverständnis. Die **AOK** ist die &bdquo... [mehr]