Unter welchen Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für häusliche Krankenpflege?

Antwort

Die Verordnung zur häuslichen Krankenpflege wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1. **Ärztliche Verordnung:** Ein*e Vertragsärzt*in muss die häusliche Krankenpflege verordnen. Die Verordnung muss medizinisch notwendig und begründet sein. 2. **Behandlungsziel:** Die häusliche Krankenpflege muss erforderlich sein, um das ärztliche Behandlungsziel zu erreichen, eine Krankenhausbehandlung zu vermeiden oder zu verkürzen, oder wenn sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung notwendig ist (§ 37 SGB V). 3. **Keine andere Person im Haushalt:** Es darf keine im Haushalt lebende Person geben, die die notwendige Pflege übernehmen kann. 4. **Leistungsumfang:** Die Leistungen umfassen Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung, je nach Bedarf und ärztlicher Verordnung. 5. **Genehmigung durch die Krankenkasse:** Die Krankenkasse muss die Verordnung vor Beginn der Pflege genehmigen (außer in Notfällen). 6. **Zeitliche Begrenzung:** Die Verordnung ist in der Regel auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt und muss ggf. erneuert werden. 7. **Keine Leistungsausschlüsse:** Die häusliche Krankenpflege darf nicht durch andere Sozialleistungsträger (z. B. Pflegeversicherung) abgedeckt sein. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [AOK](https://www.aok.de/pk/leistungen/haeusliche-krankenpflege/) oder [TK](https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/leistungen/haeusliche-krankenpflege-2008432). Die genauen Voraussetzungen können je nach individueller Situation und Krankenkasse leicht variieren.

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