Das Hauptziel des Mindestlohngesetzes (MiLoG) in Deutschland ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen zu schützen und faire Wettbewerbsbedingungen zu gew&... [mehr]
Die Berechnung der Geldbuße bei der Unterschreitung des Mindestlohnes in Deutschland erfolgt nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG). Die Höhe der Geldbuße kann bis zu 500.000 Euro betragen. Die genaue Höhe wird von den zuständigen Behörden festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter: 1. **Schwere des Verstoßes**: Wie stark und wie lange der Mindestlohn unterschritten wurde. 2. **Umfang des Verstoßes**: Wie viele Arbeitnehmer betroffen sind. 3. **Vorsatz oder Fahrlässigkeit**: Ob der Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde. 4. **Wiederholungstäter**: Ob der Arbeitgeber bereits in der Vergangenheit gegen das Mindestlohngesetz verstoßen hat. Die zuständige Behörde, in der Regel die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls, führt die Ermittlungen durch und setzt die Geldbuße fest. Weitere Informationen zum Mindestlohngesetz und den Sanktionen findest du auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: [BMAS - Mindestlohn](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html).
Das Hauptziel des Mindestlohngesetzes (MiLoG) in Deutschland ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen zu schützen und faire Wettbewerbsbedingungen zu gew&... [mehr]