Kann eine Kindertageseinrichtung durch Bürgerentscheid gemäß KVG LSA verhindert werden?

Antwort

Ja, gemäß dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) können Bürgerentscheide grundsätzlich zu verschiedenen kommunalen Angelegenheiten durchgeführt werden. Ob ein Bürgerentscheid zur Verhinderung einer Kindertageseinrichtung zulässig ist, hängt jedoch von den spezifischen rechtlichen und formalen Voraussetzungen ab, die im KVG LSA festgelegt sind. Ein Bürgerentscheid ist nur dann zulässig, wenn er sich auf eine Angelegenheit bezieht, die in die Entscheidungsbefugnis der Gemeinde fällt. Zudem dürfen keine rechtlichen oder sachlichen Hindernisse bestehen, die den Bürgerentscheid unzulässig machen würden. Es ist ratsam, die genauen Bestimmungen des KVG LSA zu konsultieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die Zulässigkeit eines solchen Bürgerentscheids im konkreten Fall zu prüfen. Weitere Informationen zum KVG LSA findest du hier: [KVG LSA](https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-KommVerfGSLHA2014rahmen).

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