Ja, gemäß dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) können Bürgerentscheide grundsätzlich zu verschiedenen kommunalen Angelegenheiten durchgeführ... [mehr]
Ja, gemäß dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) können Bürgerentscheide grundsätzlich zu verschiedenen kommunalen Angelegenheiten durchgeführ... [mehr]