Das Konkordat von Wien, auch Wiener Konkordat genannt, wurde 1448 zwischen dem Heiligen Römischen Reich und dem Heiligen Stuhl geschlossen. Es regelte die Beziehungen zwischen der katholischen Kirche und dem Reich. Zu den wichtigsten Bestimmungen gehörten: 1. **Bestätigung der Bischofswahlen**: Der Kaiser erhielt das Recht, die Wahl der Bischöfe zu bestätigen, was ihm erheblichen Einfluss auf die Kirche im Reich gab. 2. **Investiturstreit**: Das Konkordat beendete den Investiturstreit, indem es festlegte, dass der Kaiser die weltlichen Rechte und Pflichten der Bischöfe bestätigen konnte, während die geistlichen Rechte und Pflichten vom Papst bestätigt wurden. 3. **Kirchliche Gerichtsbarkeit**: Es wurden Regelungen zur kirchlichen Gerichtsbarkeit und zur Besetzung kirchlicher Ämter getroffen. Das Konkordat von Wien war ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung der Beziehungen zwischen Kirche und Staat im Heiligen Römischen Reich.