Die Nürnberger Gesetze von 1935 bestanden aus zwei Hauptgesetzen, die die rechtliche Grundlage für die Diskriminierung der jüdischen Bevölkerung im nationalsozialistischen Deutschland bildeten: 1. **Gesetz über die Reichsbürger**: Dieses Gesetz definierte, wer als "Reichsbürger" galt. Nur Personen, die "deutschen oder artverwandten Blutes" waren, konnten Reichsbürger werden. Juden wurden somit zu Staatsangehörigen zweiter Klasse erklärt und verloren ihre politischen Rechte. 2. **Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre**: Dieses Gesetz verbot Eheschließungen und sexuelle Beziehungen zwischen Juden und "Ariern". Es sollte die "Reinheit" des deutschen Blutes schützen und die soziale und kulturelle Isolation der jüdischen Bevölkerung weiter verstärken. Zusätzlich wurden in den Nürnberger Gesetzen auch weitere Bestimmungen getroffen, die die Definition von Juden und deren rechtlichen Status regelten. Diese Gesetze waren ein zentraler Bestandteil der nationalsozialistischen Rassengesetzgebung und trugen zur systematischen Verfolgung der Juden bei.