Die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs wurde am 16. April 1871 erlassen und trat am 4. Mai 1871 in Kraft. Sie bildete die rechtliche Grundlage für das Deutsche Kaiserreich, das nach dem Sieg i... [mehr]
Im Deutschen Kaiserreich (1871–1918) war die rechtliche Lage von Frauen stark eingeschränkt und von patriarchalen Strukturen geprägt. Frauen galten rechtlich als „minderberechtigt“ und waren in vielen Lebensbereichen benachteiligt: **1. Bürgerliche Rechte:** Frauen waren im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das 1900 in Kraft trat, in vielen Bereichen benachteiligt. Verheiratete Frauen standen unter der sogenannten „Ehelichen Gewalt“ des Mannes, das heißt, der Ehemann hatte das Recht, über den Wohnort, das Vermögen und die Erwerbstätigkeit der Frau zu bestimmen. Frauen konnten ohne Zustimmung des Mannes kein eigenes Konto eröffnen oder einen Arbeitsvertrag abschließen. **2. Politische Rechte:** Frauen waren vom Wahlrecht ausgeschlossen. Sie durften weder wählen noch für politische Ämter kandidieren. Erst mit der Weimarer Republik 1918 erhielten Frauen das aktive und passive Wahlrecht. **3. Bildung:** Der Zugang zu höherer Bildung war für Frauen stark eingeschränkt. Universitäten standen Frauen erst ab 1908 offiziell offen, und auch dann nur zögerlich. Mädchenbildung war meist auf die Vorbereitung auf die Rolle als Ehefrau und Mutter ausgerichtet. **4. Arbeitsrecht:** Frauen arbeiteten vor allem in schlecht bezahlten Berufen, etwa als Dienstmädchen, Fabrikarbeiterinnen oder Lehrerinnen. Viele Berufe waren ihnen gesetzlich verschlossen, und verheiratete Frauen mussten oft auf Erwerbstätigkeit verzichten. **5. Vereins- und Versammlungsrecht:** Bis 1908 war Frauen die Mitgliedschaft in politischen Vereinen verboten (§ 8 Vereinsgesetz). Erst danach durften sie sich politisch organisieren. **6. Familienrecht:** Im Familienrecht war der Mann das „Oberhaupt der Familie“. Frauen hatten kaum Rechte bei Scheidung, Sorgerecht oder Vermögensverwaltung. **Fazit:** Frauen im Deutschen Kaiserreich waren rechtlich und gesellschaftlich stark benachteiligt. Erst mit den Reformen nach dem Ersten Weltkrieg und der Einführung des Frauenwahlrechts 1918 begann sich die rechtliche Lage grundlegend zu ändern. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Deutschen Historischen Museum](https://www.dhm.de/lemo/kapitel/kaiserreich/alltagsleben/frauen-im-kaiserreich.html).
Die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs wurde am 16. April 1871 erlassen und trat am 4. Mai 1871 in Kraft. Sie bildete die rechtliche Grundlage für das Deutsche Kaiserreich, das nach dem Sieg i... [mehr]
Die Reichsgründung 1871 bezeichnet die Entstehung des Deutschen Kaiserreichs am 18. Januar 1871. Nach dem Sieg Preußens und seiner Verbündeten im Deutsch-Französischen Krieg (1870... [mehr]