Wie wurde im 18. Jahrhundert mit Homosexualität im Strafrecht umgegangen?

Antwort

Im 19. Jahrhundert war der Umgang mit Homosexualität im Strafrecht in vielen Teilen der Welt stark von gesellschaftlichen und religiösen Normen geprägt. In vielen europäischen Ländern und ihren Kolonien war Homosexualität strafbar und wurde oft als "Sodomie" oder "Unzucht wider die Natur" bezeichnet. Zum Beispiel: - **Deutschland**: Im Deutschen Reich wurde Homosexualität durch den § 175 des Strafgesetzbuches von 1871 kriminalisiert. Dieser Paragraph stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. - **Großbritannien**: Homosexuelle Handlungen waren nach dem Buggery Act von 1533 strafbar und konnten mit der Todesstrafe geahndet werden. Diese Strafe wurde später in lebenslange Haft umgewandelt. Der Labouchere Amendment von 1885 verschärfte die Gesetze weiter, indem er "grobe Unanständigkeit" zwischen Männern unter Strafe stellte. - **Frankreich**: Nach der Französischen Revolution wurde Homosexualität 1791 entkriminalisiert, aber gesellschaftliche Diskriminierung blieb bestehen. In vielen anderen Ländern und Regionen galten ähnliche Gesetze, die Homosexualität kriminalisierten und oft mit harten Strafen belegten. Die gesellschaftliche Stigmatisierung und rechtliche Verfolgung führten dazu, dass viele homosexuelle Menschen ihre Sexualität verstecken mussten, um Verhaftung, soziale Ächtung oder Schlimmeres zu vermeiden.

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