Im Deutschen Kaiserreich (1871–1918) war die rechtliche Lage von Frauen stark eingeschränkt und von patriarchalen Strukturen geprägt. Frauen galten rechtlich als „minderberechtig... [mehr]
Das Deutsche Kaiserreich beanspruchte während seiner Kolonialzeit mehrere Gebiete außerhalb von Deutsch-Südwestafrika (heute Namibia). Diese Gebiete umfassten: 1. **Deutsch-Ostafrika** (heute Tansania, Burundi und Ruanda) 2. **Kamerun** (heute Kamerun und Teile von Nigeria, Tschad, Gabun und der Zentralafrikanischen Republik) 3. **Togoland** (heute Togo und Teile von Ghana) 4. **Kaiser-Wilhelms-Land** (heute Teil von Papua-Neuguinea) 5. **Bismarck-Archipel** (heute Teil von Papua-Neuguinea) 6. **Nördliche Salomonen** (heute Teil von Papua-Neuguinea und den Salomonen) 7. **Karolinen, Marianen und Palau** (heute Teil von Mikronesien) 8. **Deutsch-Samoa** (heute Samoa) Diese Kolonien wurden nach dem Ersten Weltkrieg durch den Versailler Vertrag 1919 an die Siegermächte abgetreten.
Im Deutschen Kaiserreich (1871–1918) war die rechtliche Lage von Frauen stark eingeschränkt und von patriarchalen Strukturen geprägt. Frauen galten rechtlich als „minderberechtig... [mehr]
Die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs wurde am 16. April 1871 erlassen und trat am 4. Mai 1871 in Kraft. Sie bildete die rechtliche Grundlage für das Deutsche Kaiserreich, das nach dem Sieg i... [mehr]
Die Reichsgründung 1871 bezeichnet die Entstehung des Deutschen Kaiserreichs am 18. Januar 1871. Nach dem Sieg Preußens und seiner Verbündeten im Deutsch-Französischen Krieg (1870... [mehr]