In diesem Fall handelt es sich um eine freiheitsentziehende Maßnahme (§ 1831 BGB), da der einwilligungsunfähige Betreute die Einrichtung nicht ohne fremde Hilfe oder einen Code verlass...
In diesem Fall handelt es sich um eine freiheitsentziehende Maßnahme (§ 1831 BGB), da der einwilligungsunfähige Betreute die Einrichtung nicht ohne fremde Hilfe oder einen Code verlass...