Wohngeld wird in der Regel nicht während einer Haftstrafe weitergezahlt, da es sich um eine Leistung handelt, die an die tatsächliche Wohnsituation und die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers gekoppelt ist. Wenn du während der Haft die Wohnung behältst, könnte es jedoch Ausnahmen oder spezielle Regelungen geben, die je nach Bundesland oder individueller Situation variieren. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Wohngeldstelle oder einem Rechtsberater zu informieren, um genaue Informationen zu erhalten.