Erhaltungsaufwand kann in der Regel über die Nutzungsdauer verteilt werden, wenn es sich um größere Aufwendungen handelt, die nicht sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden kön... [mehr]
Zusätzlich zum Grundfreibetrag gibt es in Deutschland mehrere weitere Freibeträge, die steuerlich relevant sein können. Hier sind einige davon: 1. **Kinderfreibetrag**: Dieser Freibetrag wird für jedes Kind gewährt und soll das Existenzminimum des Kindes steuerfrei stellen. Er setzt sich aus dem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes und dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf zusammen. 2. **Freibetrag für Alleinerziehende**: Alleinerziehende können einen zusätzlichen Freibetrag in Anspruch nehmen, um die höheren Kosten, die durch die alleinige Erziehung eines Kindes entstehen, steuerlich zu berücksichtigen. 3. **Sparer-Pauschbetrag**: Dieser Freibetrag gilt für Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden. Er beträgt 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete. 4. **Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf**: Dieser Freibetrag kann zusätzlich zum Kinderfreibetrag in Anspruch genommen werden, um die Kosten für die Betreuung, Erziehung oder Ausbildung eines Kindes zu mindern. 5. **Freibetrag für Behinderte**: Menschen mit einer Behinderung können je nach Grad der Behinderung einen bestimmten Freibetrag geltend machen, um die zusätzlichen Kosten, die durch die Behinderung entstehen, steuerlich zu berücksichtigen. 6. **Freibetrag für Pflegepersonen**: Personen, die einen Angehörigen pflegen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflegepauschbetrag in Anspruch nehmen. 7. **Freibetrag für Hinterbliebene**: Dieser Freibetrag kann von Witwen, Witwern und Waisen in Anspruch genommen werden, um die steuerliche Belastung nach dem Tod eines Ehepartners oder Elternteils zu mindern. Diese Freibeträge können je nach individueller Situation und steuerlicher Beratung variieren. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website des Bundesministeriums der Finanzen: [BMF](https://www.bundesfinanzministerium.de).
Erhaltungsaufwand kann in der Regel über die Nutzungsdauer verteilt werden, wenn es sich um größere Aufwendungen handelt, die nicht sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden kön... [mehr]