Was ist Fremdwährungsbewertung?

Antwort

Die Fremdwährungsbewertung ist ein Begriff aus der Buchhaltung und dem Rechnungswesen. Sie beschreibt den Prozess, bei dem Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die in einer fremden Währung (also nicht in der lokalen Buchungswährung, z.B. Euro) geführt werden, zum Bilanzstichtag in die lokale Währung umgerechnet werden. Wichtige Punkte zur Fremdwährungsbewertung: 1. **Stichtagskursprinzip**: Am Bilanzstichtag werden die Fremdwährungspositionen zum aktuellen Wechselkurs (Stichtagskurs) bewertet. 2. **Unterschiede bei Aktiva und Passiva**: - Forderungen und Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs bewertet. - Bei Kursgewinnen und -verlusten gibt es unterschiedliche bilanzielle Behandlung, je nachdem, ob es sich um Umlauf- oder Anlagevermögen handelt. 3. **Realisations- und Imparitätsprinzip**: - Kursverluste müssen sofort erfasst werden (Imparitätsprinzip). - Kursgewinne dürfen meist erst bei Realisierung (z.B. Zahlung) gebucht werden (Realisationsprinzip). 4. **Buchhalterische Umsetzung**: - Die Differenzen aus der Umrechnung werden als "Währungsdifferenzen" oder "Kursdifferenzen" in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. 5. **Rechtliche Grundlagen**: - In Deutschland regeln das Handelsgesetzbuch (HGB) und ggf. die International Financial Reporting Standards (IFRS) die Bewertung. Beispiel: Eine Firma hat eine Forderung in US-Dollar. Am Bilanzstichtag wird der aktuelle Euro-Dollar-Kurs herangezogen, um den Wert in Euro zu bestimmen. Hat sich der Kurs seit der Entstehung der Forderung verändert, entsteht eine Kursdifferenz, die bilanziell berücksichtigt werden muss. Weitere Informationen findest du z.B. bei [DATEV](https://www.datev.de/web/de/m/loesungen/weitere-loesungen/fremdwaehrungsbewertung/) oder [Haufe](https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/fremdwaehrungsbewertung-umrechnung-von-fremdwaehrungen-in-der-buchfuehrung_190_486404.html).

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