Die Person, bei der man Schulden hat, nennt man Gläubiger.
Eine Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, bietet mehrere Vorteile für überschuldete Privatpersonen: 1. **Schuldenbefreiung**: Nach einer erfolgreichen Privatinsolvenz kann eine Restschuldbefreiung erlangt werden, was bedeutet, dass die verbleibenden Schulden erlassen werden. 2. **Schutz vor Gläubigern**: Während des Insolvenzverfahrens sind die Gläubiger daran gehindert, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. 3. **Neuanfang**: Die Privatinsolvenz ermöglicht einen finanziellen Neuanfang, da nach der Restschuldbefreiung keine alten Schulden mehr bestehen. 4. **Planbarkeit**: Das Verfahren bietet eine klare Struktur und einen festen Zeitrahmen, in dem die Schulden geregelt werden. 5. **Existenzminimum**: Während des Verfahrens bleibt dem Schuldner das Existenzminimum erhalten, sodass die Grundbedürfnisse gedeckt sind. 6. **Beratung und Unterstützung**: Schuldnerberatungsstellen und Anwälte können während des Verfahrens unterstützen und beraten. Weitere Informationen zur Privatinsolvenz können auf offiziellen Seiten wie [bundesjustizamt.de](https://www.bundesjustizamt.de) gefunden werden.
Die Person, bei der man Schulden hat, nennt man Gläubiger.
Ein externer Verwalter bringt mehrere Vorteile mit sich: 1. **Unabhängigkeit:** Ein externer Verwalter agiert neutral und ist nicht in interne Strukturen oder persönliche Beziehungen eingeb... [mehr]