Ist für Vermietung eine separate Steuererklärung erforderlich?

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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung müssen in Deutschland grundsätzlich in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Es ist jedoch keine „separate“ Steuererklärung nur für die Vermietung erforderlich. Stattdessen werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Anlage V (für „Vermietung und Verpachtung“) der regulären Einkommensteuererklärung eingetragen. Du reichst also eine ganz normale Einkommensteuererklärung ein und fügst die Anlage V für jede vermietete Immobilie hinzu. Dort werden alle Einnahmen und Ausgaben rund um die Vermietung aufgeführt. Eine Ausnahme gibt es, wenn du eine Gesellschaft (z.B. eine GbR) hast, die Immobilien vermietet. Dann muss die Gesellschaft eine eigene Feststellungserklärung abgeben, und die einzelnen Gesellschafter geben ihren Anteil an den Einkünften in ihrer persönlichen Steuererklärung an. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Einkommensteuer/2020-07-01-einkuenfte-aus-vermietung-und-verpachtung.html Zusammengefasst: Für private Vermietung reicht die Anlage V in der Einkommensteuererklärung, eine separate Steuererklärung ist nicht nötig.

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