In welcher Zeile trage ich ausländische Quellensteuer ein?

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**Meistens in der Anlage KAP, Zeile 41.** Das gilt für **anrechenbare ausländische Quellensteuer auf Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben**. ELSTER nennt dafür ausdrücklich **Zeile 41 der Anlage KAP**. ([portal.elster.de](https://www.portal.elster.de/elsterweb/helpGlobal?themaGlobal=help_est_ufa_10_2025)) ## Der wichtige Unterschied Wenn du die **im Ausland gezahlte Steuer anrechnen lassen willst**, reicht die KAP oft **nicht allein**. ELSTER weist darauf hin, dass du dann die **ausländischen Einkünfte und die darauf entfallende ausländische Steuer zusätzlich in der Anlage AUS** eintragen sollst. ([elster.de](https://www.elster.de/elsterweb/helpGlobal?themaGlobal=help_est_ufa_12_2025)) ## Praktisch heißt das - **Ausländischer Broker / keine deutsche Abgeltungsteuer einbehalten:** Quellensteuer typischerweise bei **Anlage KAP Zeile 41**. ([portal.elster.de](https://www.portal.elster.de/elsterweb/helpGlobal?themaGlobal=help_est_ufa_10_2025)) - **Du willst die ausländische Steuer offiziell anrechnen lassen:** zusätzlich **Anlage AUS** prüfen bzw. ausfüllen. ([elster.de](https://www.elster.de/elsterweb/helpGlobal?themaGlobal=help_est_ufa_12_2025)) - **Steuerbescheinigung einer deutschen Bank vorhanden:** Dort steht die passende Zeile oft schon als Eintragungshilfe dabei. ELSTER verweist darauf ausdrücklich. ([faq.elster.de](https://www.faq.elster.de/elsterweb/helpGlobal?themaGlobal=help_est_ufa_10_2022)) Der häufigste Fehler ist, **Quellensteuer und Kapitalertrag in unterschiedliche Logiken zu packen**: Erst die **Erträge korrekt in KAP erfassen**, dann die **anrechenbare ausländische Steuer** in die dafür vorgesehene Zeile. Ohne den passenden Ertragseintrag meckert ELSTER oft zu Recht. ([forum.elster.de](https://forum.elster.de/anwenderforum/forum/elster-webanwendungen/mein-elster/301158-anrechenbare-ausl%C3%A4ndische-steuer-anlage-kap)) Wenn du dich auf ein **bestimmtes Steuerjahr** beziehst: Die **Zeilennummern können sich ändern**. Für die aktuell in ELSTER auffindbaren Hilfetexte wird die anrechenbare ausländische Steuer hier mit **Zeile 41** beschrieben; ältere oder andere Vordrucke können abweichen. ([ao.bundesfinanzministerium.de](https://ao.bundesfinanzministerium.de/esth/2025/B-Anhaenge/Anhang-19/I/inhalt.html))

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