Wo trägt man ausländische Aktiendividenden in der Lohnsteuererklärung ein?

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**Ausländische Aktiendividenden trägst du in der Einkommensteuererklärung meist in der Anlage KAP ein – nicht einfach irgendwo in der „Lohnsteuererklärung“. Entscheidend ist vor allem, ob die Dividende über eine deutsche Bank oder über einen ausländischen Broker lief.** ## Der praktische Unterschied Wenn **eine deutsche Bank** die Dividende gutgeschrieben hat, ist der einfachste Fall gegeben: Dann steht auf der **Steuerbescheinigung** in der Regel schon, welche Beträge in welche Zeilen der Anlage KAP gehören. Das BMF stellt klar, dass die bescheinigten Kapitalerträge grundsätzlich in der dafür vorgesehenen Summe der Anlage KAP erfasst werden. ([bundesfinanzministerium.de](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteuer/2025-05-16-kapitalertragSt-steuerbescheinigung.pdf?__blob=publicationFile&v=5)) Wenn du die Dividende dagegen über **einen ausländischen Broker** erhalten hast, gab es oft **keinen deutschen Steuerabzug**. Dann musst du die Erträge selbst in der **Anlage KAP bei den ausländischen Kapitalerträgen** erklären. ELSTER weist außerdem darauf hin, dass ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen nur in bestimmten Fällen zusätzlich in die Anlage AUS gehören. ([elster.de](https://www.elster.de/elsterweb/helpGlobal?themaGlobal=help_est_ufa_12_2025)) ## Was du typischerweise einträgst Bei ausländischen Dividenden sind inhaltlich meist drei Werte wichtig: - **Bruttodividende** in Euro - **ausländische Quellensteuer** - **bereits in Deutschland einbehaltene Kapitalertragsteuer** – falls eine deutsche Bank beteiligt war Wichtig ist der häufigste Fehler: **Nicht die Nettodividende eintragen**, sondern die **Bruttodividende**. Sonst erklärst du zu wenig Ertrag und die Quellensteuer passt rechnerisch nicht mehr dazu. ## Wo genau eintragen Für die **aktuellen Zeilennummern** können sich Formulare je nach Steuerjahr ändern. ELSTER nennt für ausländische Kapitalerträge insbesondere die Bereiche der **Anlage KAP** für ausländische Einkünfte sowie die Felder für **anrechenbare ausländische Steuer**; bei bestimmten Konstellationen ist zusätzlich die **Anlage AUS** nötig. Für Investmenterträge weist ELSTER ausdrücklich darauf hin, dass die anrechenbare ausländische Steuer in der **Anlage KAP** und nicht in der Anlage AUS einzutragen ist. ([elster.de](https://www.elster.de/elsterweb/helpGlobal?themaGlobal=help_est_ufa_10_2023)) Die sichere Regel lautet deshalb: - **Deutsche Bank vorhanden:** Werte **genau aus der Steuerbescheinigung** übernehmen - **Ausländischer Broker:** Bruttodividende als **ausländische Kapitalerträge** in Anlage KAP erfassen - **Quellensteuer:** nur den **anrechenbaren** Betrag eintragen, nicht automatisch die gesamte im Ausland abgezogene Steuer ## Der wichtigste Punkt zur Quellensteuer Hier liegt fast immer der Knackpunkt: **Anrechenbar ist oft nicht die volle ausländische Steuer, sondern nur der nach Doppelbesteuerungsabkommen zulässige Teil**. Typisch sind **15 %**, aber nicht immer. Die Einkommensteuer-Hinweise des BMF betonen, dass die Anrechnung je einzelnem ausländischen Kapitalertrag unter Beachtung des jeweiligen DBA zu prüfen ist. ([ao.bundesfinanzministerium.de](https://ao.bundesfinanzministerium.de/esth/2025/B-Anhaenge/Anhang-19/II/inhalt.html)) Das bedeutet konkret: - USA-Dividende: oft **15 % anrechenbar**, wenn die Unterlagen korrekt hinterlegt waren - Schweiz oder andere Länder mit höherem Abzug: der **übersteigende Teil** ist häufig **nicht automatisch in Deutschland anrechenbar** Der Unterschied ist wichtig: **Anrechenbar** heißt nur, dass dieser Teil deine deutsche Steuer mindern kann. **Zu viel einbehaltene ausländische Steuer** musst du oft separat im Quellenstaat zurückfordern. ## Was viele Suchergebnisse unklar lassen Viele Erklärungen sagen nur „in Anlage KAP eintragen“. Das ist zu oberflächlich. Entscheidend ist: 1. **Brutto statt netto** 2. **deutsche Steuerbescheinigung hat Vorrang**, wenn eine deutsche Bank beteiligt war 3. **Quellensteuer nicht blind vollständig ansetzen** 4. **Anlage AUS nur in Sonderfällen zusätzlich**, nicht automatisch bei jeder Auslandsdividende ([elster.de](https://www.elster.de/elsterweb/helpGlobal?themaGlobal=help_est_ufa_12_2025)) ## Kurzform für die Praxis - **Depot bei deutscher Bank:** Steuerbescheinigung nehmen und die dort genannten KAP-Zeilen übernehmen - **Depot bei ausländischem Broker:** Bruttodividende in die Anlage KAP als ausländische Kapitalerträge - **Quellensteuer:** nur den anrechenbaren Betrag eintragen - **Nettobetrag nie als Ertrag ansetzen** Wenn du nur normale Auslandsdividenden aus Aktien meinst, ist das die richtige Grundlogik. Schwieriger wird es erst bei **REITs, ADRs, Fonds, mehreren Ländern oder nachträglichen Quellensteuerkorrekturen**, weil dann die anrechenbare Steuer von der einfachen Brokerabrechnung abweichen kann.

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