Steuererklärung: Was tun, wenn für Sonderausgaben keine Quittungen vorliegen, welche Pauschbeträge gelten und wann zählen Wirtschaftsgüter bis 920 Euro?

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**Ohne Quittungen kannst du Sonderausgaben grundsätzlich nicht einfach frei schätzen; nur der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro pro Person wird automatisch berücksichtigt. Wirtschaftsgüter kannst du nur dann sofort voll absetzen, wenn sie als GWG höchstens 800 Euro netto kosten – das sind bei 19 % Umsatzsteuer 952 Euro brutto, nicht 920 Euro.** ([elster.de](https://www.elster.de/elsterweb/helpGlobal?themaGlobal=help_est_ufa_10_2021)) ## Sonderausgaben ohne Quittungen Für „übrige Sonderausgaben“ zieht das Finanzamt automatisch 36 Euro ab, bei Zusammenveranlagung 72 Euro. Mehr bekommst du nur, wenn du höhere Aufwendungen nachweisen kannst. ([elster.de](https://www.elster.de/elsterweb/helpGlobal?themaGlobal=help_est_ufa_10_2021)) Wichtig ist der Unterschied: Sonderausgaben **musst du heute meist nicht sofort mitschicken**, aber du musst Belege **haben und aufbewahren**, falls das Finanzamt sie anfordert. Fehlen die Nachweise komplett, wird ein zusätzlicher Abzug oft nicht anerkannt. ([elster.de](https://www.elster.de/elsterweb/helpGlobal?themaGlobal=help_est_ufa_10_2021)) Praktisch heißt das: Keine Quittungen = meistens nur Pauschbetrag. Noch rekonstruierbar über Kontoauszüge, Spendenbescheinigungen, Versicherungsbescheinigungen oder Kirchensteuerdaten = dann trotzdem angeben. Gerade viele Vorsorgeaufwendungen werden ohnehin elektronisch übermittelt und tauchen oft schon in den Steuerdaten auf. ([elster.de](https://www.elster.de/elsterweb/helpGlobal?themaGlobal=help_est_ufa_10_2021)) ## Wirtschaftsgüter bis „920 Euro“ Die 920 Euro sind so nicht die aktuelle GWG-Grenze. Maßgeblich sind **800 Euro netto** für sofort abziehbare geringwertige Wirtschaftsgüter. ELSTER nennt ausdrücklich: Wirtschaftsgüter, die nicht mehr als 800 Euro **ohne Umsatzsteuer** kosten, können im Jahr der Zahlung voll abgesetzt werden. ([elster.de](https://www.elster.de/elsterweb/helpGlobal?themaGlobal=help_fein_2021)) Das führt in der Praxis zu diesem Unterschied: - **800 Euro netto** = GWG, sofort abziehbar - **952 Euro brutto** bei 19 % USt = ebenfalls GWG, wenn du **nicht vorsteuerabzugsberechtigt** bist - **über 800 Euro netto** = in der Regel Abschreibung über die Nutzungsdauer statt Sofortabzug ([elster.de](https://www.elster.de/elsterweb/helpGlobal?themaGlobal=help_fein_2021)) Der häufige Denkfehler ist, Brutto- und Nettogrenzen zu vermischen. Für Unternehmer mit Vorsteuerabzug zählt die **Nettogrenze**. Für Privatpersonen oder Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug ist praktisch der **Bruttobetrag** entscheidend. ## Was für dich konkret gilt Wenn du von der **privaten Einkommensteuererklärung** sprichst, betrifft „Sonderausgaben ohne Quittungen“ den Pauschbetrag von 36 Euro. Wenn du mit „Wirtschaftsgüter bis 920 Euro“ **berufliche oder betriebliche Anschaffungen** meinst, geht es nicht um Sonderausgaben, sondern um **Werbungskosten oder Betriebsausgaben**. Dann ist die relevante GWG-Grenze heute 800 Euro netto bzw. 952 Euro brutto bei 19 % Umsatzsteuer. ([elster.de](https://www.elster.de/elsterweb/helpGlobal?themaGlobal=help_fein_2021)) Der wichtigste Punkt ist also: **Sonderausgaben und GWG sind zwei verschiedene Baustellen.** Genau diese Vermischung führt in Steuererklärungen am häufigsten zu Fehlern.

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