Kann ich während der Wiedereingliederung Fahrtkosten zur Arbeit in der Steuererklärung ansetzen?

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**Ja – wenn du während der Wiedereingliederung tatsächlich zur Arbeit gefahren bist, kannst du diese Fahrten in der Steuererklärung in der Regel als Entfernungspauschale ansetzen. Entscheidend ist nicht, ob du voll gearbeitet hast, sondern dass du die erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht hast.** ## Warum das meist absetzbar ist Bei einer Wiedereingliederung erscheinst du zwar oft noch nicht im normalen Arbeitsrhythmus, steuerlich zählen die Fahrten zur Arbeitsstätte aber grundsätzlich wie normale Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte. Das heißt konkret: Maßgeblich ist die **einfache Strecke** zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, nicht Hin- und Rückweg. Die Fahrten setzt du also normalerweise über die **Pendlerpauschale** an. ## Was das praktisch bedeutet Du kannst die Tage ansetzen, an denen du **wirklich im Betrieb warst**. Nicht ansetzen kannst du: - reine Krankheitstage ohne Fahrt - Homeoffice-Tage - Tage, an denen die Wiedereingliederung zwar geplant war, du aber nicht hingefahren bist Ein typischer Fehler ist, einfach die ursprünglich geplanten Wiedereingliederungstage zu übernehmen. Für das Finanzamt zählt im Zweifel nur, was tatsächlich stattgefunden hat. ## Besonderheit bei Wiedereingliederung Wichtig ist der Unterschied zu einer rein medizinischen Maßnahme: Fährst du **zum Arbeitgeber**, sind das meist normale Fahrten zur Arbeit. Fährst du stattdessen **zu einer Reha, Therapie oder Untersuchung**, gelten dafür andere steuerliche Regeln. Diese Kosten laufen dann nicht über die Entfernungspauschale zur Arbeit, sondern eher im Bereich Krankheitskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen. ## Praktischer Tipp Wenn die Wiedereingliederung nur wenige Stunden täglich lief, ändert das an der Entfernungspauschale normalerweise nichts. Auch für einen halben Arbeitstag bleibt es bei der Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte. Am besten notierst du dir: - Zeitraum der Wiedereingliederung - tatsächliche Anwesenheitstage - einfache Entfernung in Kilometern **Kurz: Ja, die Fahrten während der Wiedereingliederung sind normalerweise steuerlich absetzbar – aber nur für die Tage, an denen du wirklich beim Arbeitgeber warst.**

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