Wenn du die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung wirklich erfüllst, bekommst du die Kosten nicht „extra ausgezahlt“ zurück – sie mindern dein zu ver...
Wie gibt man bei Zweitwohnung mit Deutschlandticket und ohne Auto die Fahrtkosten in der Steuererklärung an?
Antwort vom**Wenn du für die Zweitwohnung wegen doppelter Haushaltsführung kein Auto hast, setzt du die tatsächlichen Kosten des Deutschlandtickets an – nicht die Kilometerpauschale fürs Auto. Entscheidend ist, wofür die Fahrt war: Familienheimfahrten, Fahrten zur Arbeit oder Umzug/Anreise werden steuerlich unterschiedlich behandelt.** ## Was bei doppelter Haushaltsführung gilt Bei einer beruflich veranlassten Zweitwohnung kannst du typischerweise drei Arten von Fahrten haben: - **Fahrten zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte** Dafür gilt die **Entfernungspauschale** je Arbeitstag – auch ohne Auto, also auch bei Bahn, Bus oder Deutschlandticket. - **Familienheimfahrten zur Hauptwohnung** Dafür wird grundsätzlich **eine Fahrt pro Woche** anerkannt. Auch hier läuft es in der Praxis meist über die **Entfernungspauschale**, nicht über den tatsächlichen Ticketpreis. - **Sonstige Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln**, etwa An- und Abreise beim Bezug der Zweitwohnung Hier können die **tatsächlichen Ticketkosten** angesetzt werden, wenn sie beruflich veranlasst sind. ## Was das konkret mit dem Deutschlandticket bedeutet Das Deutschlandticket ist ein **Monatsticket** und nicht einer einzelnen Fahrt sauber zuzuordnen. Genau deshalb ist der wichtigste Punkt: - Für **Arbeitswege**: in der Steuererklärung meist die **Entfernungspauschale** eintragen. - Für **Familienheimfahrten**: ebenfalls in der Regel die **Entfernungspauschale**. - Die **Kosten des Deutschlandtickets** sind vor allem dann relevant, wenn du **tatsächliche ÖPNV-Kosten** ansetzen darfst oder wenn das Finanzamt einen Nachweis sehen will, dass dir überhaupt Kosten entstanden sind. ## Praktisch richtig eintragen ## 1) Fahrten Zweitwohnung ↔ Arbeit Eintragen als **Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte**. - Anzahl der Arbeitstage - einfache Entfernung in km - Verkehrsmittel: öffentliche Verkehrsmittel Hier rechnet die Software oder das Finanzamt meist automatisch mit der Entfernungspauschale. ## 2) Familienheimfahrten Eintragen im Bereich **doppelte Haushaltsführung / Familienheimfahrten**. - höchstens eine pro Woche - einfache Entfernung zwischen Zweitwohnung und Hauptwohnung - Verkehrsmittel: öffentliche Verkehrsmittel Auch hier zählt normalerweise die Entfernung, nicht der Preis des Deutschlandtickets. ## 3) Deutschlandticket-Kosten selbst Die monatlichen Kosten kannst du als **Beleg/Nachweis** aufheben. Ein direkter zusätzlicher Ansatz **neben** der Entfernungspauschale für dieselbe Strecke ist nicht drin, sonst würdest du dieselbe Fahrt doppelt geltend machen. ## Der wichtige Unterschied, den viele übersehen Viele denken: **Kein Auto = tatsächliches Bahnticket ansetzen.** Das stimmt bei der doppelten Haushaltsführung **nicht pauschal**. Für viele Fahrten im Steuerrecht ist nicht entscheidend, ob du Auto, Bahn oder Fahrrad nutzt, sondern ob für diese Fahrtart die **Entfernungspauschale gesetzlich vorgesehen** ist. Dann bekommst du also nicht automatisch mehr, nur weil dein Ticket real teurer oder billiger war. ## Beispiel Du hast: - Hauptwohnung in Köln - Zweitwohnung in München - Deutschlandticket - kein Auto Dann gilt typischerweise: - **München Zweitwohnung → Arbeitsstätte in München**: Entfernungspauschale - **München → Köln zur Hauptwohnung**: 1 Familienheimfahrt pro Woche, ebenfalls nach Entfernung - **Deutschlandticket 49/58 Euro pro Monat**: nicht zusätzlich für genau diese bereits pauschal berücksichtigten Strecken ansetzen ## Praktische Empfehlung Für die Steuererklärung ist die sauberste Lösung: - **Arbeitswege** und **Familienheimfahrten** jeweils mit **Entfernung und Anzahl der Fahrten** eintragen - **Deutschlandticket-Abos** als Nachweis aufbewahren - **Keine doppelte Erfassung** derselben Strecke über Pauschale plus Ticketkosten Wenn du unsicher bist, ist die Faustregel einfach: **Für regelmäßige Wege bei doppelter Haushaltsführung zuerst an die Entfernungspauschale denken, nicht an den Ticketpreis.**
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