Was ist der Unterschied zwischen Verzugszinsen und Fälligkeitszinsen und wo sind diese geregelt?

Antwort

Verzugszinsen und Fälligkeitszinsen sind zwei unterschiedliche Arten von Zinsen, die in verschiedenen Situationen anfallen können. 1. **Verzugszinsen**: - **Definition**: Verzugszinsen fallen an, wenn ein Schuldner eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig leistet und somit in Verzug gerät. - **Regelung**: In Deutschland sind Verzugszinsen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in § 288 BGB. Der Verzugszinssatz beträgt für Rechtsgeschäfte, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften ohne Beteiligung eines Verbrauchers beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. - **Zweck**: Verzugszinsen sollen den Gläubiger für den verspäteten Zahlungseingang entschädigen und den Schuldner zur pünktlichen Zahlung anhalten. 2. **Fälligkeitszinsen**: - **Definition**: Fälligkeitszinsen sind Zinsen, die ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit einer Forderung bis zur tatsächlichen Zahlung anfallen, unabhängig davon, ob der Schuldner in Verzug ist oder nicht. - **Regelung**: Fälligkeitszinsen sind nicht explizit im BGB geregelt, sondern können vertraglich vereinbart werden. Sie sind in der Praxis weniger gebräuchlich als Verzugszinsen. - **Zweck**: Fälligkeitszinsen dienen dazu, den Gläubiger für die Bereitstellung von Kapital zu entschädigen, sobald die Forderung fällig wird. Zusammengefasst: Verzugszinsen entstehen bei Zahlungsverzug und sind gesetzlich im BGB geregelt, während Fälligkeitszinsen ab der Fälligkeit einer Forderung anfallen und vertraglich vereinbart werden müssen.

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