Fällt das Fälligkeitsdatum einer Rechnung auf einen Samstag, verschiebt sich die Fälligkeit gemäß § 193 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auf den nächsten Werktag.... [mehr]
Verzugszinsen und Fälligkeitszinsen sind zwei unterschiedliche Arten von Zinsen, die in verschiedenen Situationen anfallen können. 1. **Verzugszinsen**: - **Definition**: Verzugszinsen fallen an, wenn ein Schuldner eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig leistet und somit in Verzug gerät. - **Regelung**: In Deutschland sind Verzugszinsen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in § 288 BGB. Der Verzugszinssatz beträgt für Rechtsgeschäfte, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften ohne Beteiligung eines Verbrauchers beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. - **Zweck**: Verzugszinsen sollen den Gläubiger für den verspäteten Zahlungseingang entschädigen und den Schuldner zur pünktlichen Zahlung anhalten. 2. **Fälligkeitszinsen**: - **Definition**: Fälligkeitszinsen sind Zinsen, die ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit einer Forderung bis zur tatsächlichen Zahlung anfallen, unabhängig davon, ob der Schuldner in Verzug ist oder nicht. - **Regelung**: Fälligkeitszinsen sind nicht explizit im BGB geregelt, sondern können vertraglich vereinbart werden. Sie sind in der Praxis weniger gebräuchlich als Verzugszinsen. - **Zweck**: Fälligkeitszinsen dienen dazu, den Gläubiger für die Bereitstellung von Kapital zu entschädigen, sobald die Forderung fällig wird. Zusammengefasst: Verzugszinsen entstehen bei Zahlungsverzug und sind gesetzlich im BGB geregelt, während Fälligkeitszinsen ab der Fälligkeit einer Forderung anfallen und vertraglich vereinbart werden müssen.
Fällt das Fälligkeitsdatum einer Rechnung auf einen Samstag, verschiebt sich die Fälligkeit gemäß § 193 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auf den nächsten Werktag.... [mehr]
Ja, bei der Berechnung von Verzugszinsen musst du den vereinbarten Sicherheitseinbehalt abziehen. Verzugszinsen werden nur auf den tatsächlich fälligen und nicht gezahlten Betrag berechnet.... [mehr]