Wie viel darf ein Rentner mit Grundsicherung im Monat dazuverdienen?

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**Einen festen Euro-Betrag gibt es nicht: Als Rentner mit Grundsicherung darfst du grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen, aber dein Einkommen mindert die Leistung. Von Erwerbseinkommen bleiben 30 % anrechnungsfrei, höchstens aber 50 % der Regelbedarfsstufe 1; bei Stand Januar 2025 sind das maximal 281,50 Euro im Monat.** ([bmas.de](https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D3)) ## Was das praktisch bedeutet Wenn du neben der Rente arbeitest, wird **nicht der ganze Verdienst** auf die Grundsicherung angerechnet. Maßgeblich ist der Freibetrag für Erwerbseinkommen: **30 % deines Netto-Erwerbseinkommens bleiben frei**, gedeckelt auf **281,50 Euro monatlich**. Alles darüber wird im Regelfall auf die Grundsicherung angerechnet. ([bmas.de](https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D3)) Ein einfaches Beispiel: Bei **600 Euro Nettoverdienst** bleiben **180 Euro** frei. Bei **945 Euro Nettoverdienst** bleiben **281,50 Euro** frei, weil dann schon die Obergrenze greift. Genau so rechnet es auch das BMAS in seiner Broschüre vor. ([bmas.de](https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D3)) ## Wichtiger Unterschied Viele verwechseln zwei Dinge: - **Rentenrechtlich** gibt es bei Altersrenten seit 2023 **keine Hinzuverdienstgrenze mehr**. - **Sozialhilferechtlich** bei der Grundsicherung wird der Verdienst **trotzdem als Einkommen berücksichtigt**. ([bmas.de](https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Rentenlexikon/H/hinzuverdienstgrenzen.html)) Die praktische Folge ist klar: **Arbeiten lohnt sich meist trotzdem, aber du behältst nicht jeden zusätzlich verdienten Euro komplett.** Den größten Vorteil hast du bis zur Freibetragsgrenze. ([bmas.de](https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D3)) ## Noch wichtig Normale **Rente** zählt ebenfalls als Einkommen. Für bestimmte **zusätzliche Altersvorsorge** wie Betriebsrente oder Riester gelten eigene Freibeträge, die anders berechnet werden. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Grundsicherung/Grundsicherung.html))

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