Die Person, bei der man Schulden hat, nennt man Gläubiger.
Bei einer Privatinsolvenz gibt es mehrere wichtige Punkte zu beachten: 1. **Beratung einholen**: Es ist ratsam, sich von einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt beraten zu lassen, um die beste Vorgehensweise zu ermitteln. 2. **Außergerichtlicher Einigungsversuch**: Vor dem Insolvenzantrag muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern unternommen werden. Dieser Versuch muss scheitern, bevor ein Insolvenzantrag gestellt werden kann. 3. **Insolvenzantrag stellen**: Der Antrag auf Privatinsolvenz wird beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Hierfür sind verschiedene Formulare auszufüllen und Unterlagen einzureichen. 4. **Wohlverhaltensphase**: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt die Wohlverhaltensphase, die in der Regel drei Jahre dauert. Während dieser Zeit müssen bestimmte Pflichten erfüllt werden, wie z.B. die Abgabe eines Teils des Einkommens an den Insolvenzverwalter. 5. **Pflichten während der Wohlverhaltensphase**: Dazu gehören die Erwerbsobliegenheit (Bemühung um eine angemessene Erwerbstätigkeit), die Abgabe von Vermögenswerten und die Mitteilungspflicht bei Änderungen der finanziellen Situation. 6. **Restschuldbefreiung**: Nach erfolgreichem Abschluss der Wohlverhaltensphase kann die Restschuldbefreiung erteilt werden, wodurch die verbleibenden Schulden erlassen werden. 7. **Ausnahmen von der Restschuldbefreiung**: Bestimmte Schulden, wie z.B. Unterhaltsschulden oder Geldstrafen, können von der Restschuldbefreiung ausgenommen sein. 8. **Kosten**: Es können Kosten für den Insolvenzverwalter und das Gericht anfallen, die in der Regel aus der Insolvenzmasse beglichen werden. Weitere Informationen und Unterstützung bieten Schuldnerberatungsstellen und spezialisierte Anwälte.
Die Person, bei der man Schulden hat, nennt man Gläubiger.