Eine Bank darf im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung Einsicht in deine Kontoauszüge verlangen, allerdings gibt es dabei klare Grenzen: 1. **Zeitraum:** In der Regel fordern Banken Kon... [mehr]
Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit sind zwei wichtige Konzepte im Kreditwesen, die oft verwechselt werden, aber unterschiedliche Aspekte der Kreditvergabe betreffen. 1. **Kreditfähigkeit**: - **Definition**: Kreditfähigkeit bezieht sich auf die rechtliche und tatsächliche Fähigkeit einer Person oder eines Unternehmens, einen Kreditvertrag abzuschließen. - **Rechtliche Aspekte**: Dazu gehört, dass die Person volljährig und geschäftsfähig ist. Bei Unternehmen muss die Vertretungsberechtigung der handelnden Personen gegeben sein. - **Tatsächliche Aspekte**: Hierzu zählt, dass die Person oder das Unternehmen in der Lage ist, die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, also z.B. über ein regelmäßiges Einkommen oder ausreichende finanzielle Mittel verfügt. 2. **Kreditwürdigkeit**: - **Definition**: Kreditwürdigkeit, auch Bonität genannt, bezieht sich auf die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit, dass ein Kreditnehmer den Kredit ordnungsgemäß zurückzahlen wird. - **Finanzielle Aspekte**: Hierzu gehören die Analyse der finanziellen Situation, wie Einkommen, Vermögen, bestehende Verbindlichkeiten und Ausgaben. - **Vergangene Kreditverhalten**: Auch das bisherige Zahlungsverhalten, wie z.B. die Historie der Kreditrückzahlungen und eventuelle Zahlungsausfälle, wird berücksichtigt. - **Scoring und Ratings**: Kreditinstitute nutzen oft Bonitätsscores und Ratings von Auskunfteien wie der Schufa, um die Kreditwürdigkeit zu bewerten. Zusammengefasst: Kreditfähigkeit ist die grundsätzliche Fähigkeit, einen Kreditvertrag abzuschließen, während Kreditwürdigkeit die Wahrscheinlichkeit bewertet, dass der Kreditnehmer den Kredit zurückzahlen kann und wird.
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