Ein Konzernabschluss ist ein Jahresabschluss, der die finanzielle Lage und die Geschäftsergebnisse eines Konzerns als Ganzes darstellt. Hier sind die grundlegenden Schritte zur Erstellung eines Konzernabschlusses: 1. **Vorbereitung der Einzelabschlüsse**: Zunächst müssen die Jahresabschlüsse aller in den Konzern einbezogenen Tochtergesellschaften erstellt werden. Diese Abschlüsse sollten nach den gleichen Rechnungslegungsgrundsätzen wie der Abschluss der Muttergesellschaft erstellt werden. 2. **Harmonisierung der Abschlüsse**: Die Einzelabschlüsse der Tochtergesellschaften müssen harmonisiert werden, d.h., sie müssen in die gleiche Währung umgerechnet und nach den gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellt werden. 3. **Konsolidierung**: - **Kapital- und Schuldenkonsolidierung**: Elimination der Beteiligungen der Muttergesellschaft an den Tochtergesellschaften gegen das Eigenkapital der Tochtergesellschaften. - **Zwischengewinneliminierung**: Elimination von Gewinnen aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen, die noch nicht durch Verkäufe an Dritte realisiert wurden. - **Schuldenkonsolidierung**: Elimination konzerninterner Forderungen und Verbindlichkeiten. - **Aufwands- und Ertragskonsolidierung**: Elimination konzerninterner Aufwendungen und Erträge. 4. **Erstellung des Konzernabschlusses**: Nach der Konsolidierung werden die konsolidierten Zahlen in den Konzernabschluss übernommen. Dieser besteht in der Regel aus: - Konzernbilanz - Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung - Konzernanhang - Kapitalflussrechnung - Eigenkapitalspiegel - Segmentberichterstattung (falls erforderlich) 5. **Prüfung und Veröffentlichung**: Der Konzernabschluss muss in der Regel von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Nach der Prüfung wird der Konzernabschluss veröffentlicht. Die genauen Anforderungen und Schritte können je nach Land und den anzuwendenden Rechnungslegungsstandards (z.B. IFRS, US-GAAP, HGB) variieren.