Wie funktioniert die Aufwands- und Ertragskonsolidierung?

Antwort

Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung ist ein wichtiger Bestandteil der Konzernrechnungslegung. Sie dient dazu, konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge zu eliminieren, damit der Konzernabschluss die wirtschaftliche Lage des Konzerns so darstellt, als wäre er ein einziges Unternehmen. **Funktionsweise:** 1. **Identifikation konzerninterner Geschäftsvorfälle:** Zunächst werden alle Geschäftsvorfälle zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen identifiziert, bei denen Aufwendungen und Erträge entstanden sind (z.B. Lieferungen und Leistungen, Mieten, Zinsen). 2. **Eliminierung der konzerninternen Umsätze:** Die innerhalb des Konzerns erzielten Umsatzerlöse (z.B. Verkauf von Waren von Tochtergesellschaft A an Tochtergesellschaft B) werden im Konzernabschluss herausgerechnet. Dadurch werden Umsätze, die nur innerhalb des Konzerns entstanden sind, nicht doppelt gezählt. 3. **Eliminierung der korrespondierenden Aufwendungen und Erträge:** Die zu den Umsätzen gehörenden Aufwendungen (z.B. Materialaufwand bei der empfangenden Gesellschaft) werden ebenfalls eliminiert. So werden sowohl der Ertrag bei der verkaufenden als auch der Aufwand bei der kaufenden Gesellschaft neutralisiert. 4. **Buchungstechnische Umsetzung:** Die Eliminierung erfolgt durch Gegenbuchungen in der Konsolidierung, sodass die entsprechenden Posten in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nicht mehr erscheinen. **Beispiel:** Tochtergesellschaft A verkauft Waren im Wert von 100.000 € an Tochtergesellschaft B. - A bucht einen Umsatzerlös von 100.000 € - B bucht einen Materialaufwand von 100.000 € Im Konzernabschluss werden beide Buchungen eliminiert, sodass der Umsatz und der Aufwand nicht den Konzerngewinn beeinflussen. **Ziel:** Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung verhindert, dass konzerninterne Leistungen den Umsatz und Gewinn des Konzerns künstlich erhöhen. Nur Umsätze und Aufwendungen mit Dritten (außerhalb des Konzerns) bleiben im Abschluss erhalten. **Rechtsgrundlagen:** Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung ist in Deutschland z.B. in § 305 HGB geregelt. International gelten die entsprechenden IFRS-Vorschriften (z.B. IFRS 10). Weitere Informationen findest du z.B. bei [Haufe](https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/aufwands-und-ertragskonsolidierung_idesk_PI11525_HI1088582.html).

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