Wie wird der innerbetriebliche Warenverkauf bei der Konzernkonsolidierung abgebildet, wenn die gekaufte Ware noch im Lager des Tochterunternehmens liegt?

Antwort

Wenn ein Tochterunternehmen von einem Mutterunternehmen Waren einkauft und diese Waren zum Bilanzstichtag noch im Lager des Tochterunternehmens liegen (also noch nicht verkauft wurden), spricht man in der Konzernkonsolidierung von sogenannten **unrealisierten konzerninternen Gewinnen** (auch „Zwischenergebnis“ genannt). **Hintergrund:** Das Mutterunternehmen hat die Waren mit einem Gewinn an das Tochterunternehmen verkauft. Aus Konzernsicht ist dieser Gewinn aber noch nicht realisiert, weil die Waren noch nicht an Dritte außerhalb des Konzerns verkauft wurden. Für den Konzernabschluss muss dieser Gewinn eliminiert werden, damit der Konzernabschluss so aussieht, als ob die Waren noch nicht verkauft wurden. **Vorgehen in der Konsolidierung:** 1. **Eliminierung des konzerninternen Umsatzes:** Der Umsatz aus dem Verkauf der Waren vom Mutter- an das Tochterunternehmen wird im Konzernabschluss eliminiert. 2. **Eliminierung des Zwischenergebnisses (unrealisierter Gewinn):** Der im Lagerbestand des Tochterunternehmens enthaltene Gewinnanteil aus dem konzerninternen Verkauf muss aus dem Konzerngewinn und dem Konzernbestand eliminiert werden. - **Berechnung des unrealisierten Gewinns:** Unreal. Gewinn = (Konzerninterner Verkaufspreis – Buchwert beim Mutterunternehmen) × Menge der noch im Lager befindlichen Waren - **Buchung im Konzernabschluss:** - Der Lagerbestand wird um den unrealisierte Gewinn vermindert (Bestandsminderung). - Der Konzerngewinn wird um den unrealisierten Gewinn vermindert (Gewinnminderung). **Beispiel:** - Mutter verkauft Ware für 120 an Tochter (Herstellungskosten 100). - Tochter hat die Ware am Bilanzstichtag noch im Lager. - Der im Lager enthaltene Gewinn beträgt 20. - Im Konzernabschluss wird der Lagerbestand um 20 reduziert und der Gewinn um 20 vermindert. **Fazit:** Im Konzernabschluss dürfen nur Gewinne ausgewiesen werden, die durch Verkäufe an Dritte außerhalb des Konzerns realisiert wurden. Interne Gewinne, die noch in den Lagerbeständen enthalten sind, müssen eliminiert werden. **Weitere Informationen:** - [Konzernabschluss – Eliminierung von Zwischenergebnissen](https://de.wikipedia.org/wiki/Konzernabschluss#Eliminierung_von_Zwischenergebnissen) - [Zwischenergebniseliminierung nach HGB und IFRS](https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/zwischenergebniseliminierung-zwischengewinne_idesk_PI20354_HI1149782.html)

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