Das Einkommen der Eltern spielt für den Anspruch auf Kindergeld grundsätzlich keine Rolle. Kindergeld wird in Deutschland unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. Es gibt also keine... [mehr]
Um während eines Gap Years mit 18 Jahren weiterhin Kindergeld zu erhalten, gibt es einige Möglichkeiten, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Grundsätzlich wird Kindergeld bis zum 18. Geburtstag gezahlt, unter bestimmten Voraussetzungen aber auch darüber hinaus – bis maximal zum 25. Lebensjahr. Für ein Gap Year gelten folgende Optionen: 1. **Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz** Wenn du dich nachweislich um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemühst und dich in einer Übergangszeit von maximal vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindest, bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen. Das heißt: - Du hast dich beworben und wartest auf den Beginn der Ausbildung/des Studiums. - Die Wartezeit darf vier Monate nicht überschreiten. 2. **Überbrückungszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten** Wenn du z.B. nach dem Abitur auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartest, wird Kindergeld für bis zu vier Monate gezahlt. 3. **Freiwilligendienste** Während eines anerkannten Freiwilligendienstes (z.B. Freiwilliges Soziales Jahr [FSJ], Freiwilliges Ökologisches Jahr [FÖJ], Bundesfreiwilligendienst [BFD], Europäischer Freiwilligendienst) besteht Anspruch auf Kindergeld. Mehr Infos: [Bundesfreiwilligendienst](https://www.bundesfreiwilligendienst.de/), [FSJ/FÖJ](https://www.fsj.de/) 4. **Ausbildungssuchend gemeldet** Wenn du dich bei der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend meldest, kannst du Kindergeld erhalten, solange du aktiv nach einer Ausbildungsstelle suchst (bis zum 25. Geburtstag). **Wichtig:** - Ein reines „Sabbatjahr“ ohne Ausbildung, Freiwilligendienst oder nachweisbare Suche nach einem Ausbildungsplatz reicht nicht aus. - Ein Work & Travel-Aufenthalt im Ausland wird nur dann anerkannt, wenn er als Freiwilligendienst oder im Rahmen einer Ausbildung stattfindet. **Nachweise:** Die Familienkasse verlangt entsprechende Nachweise (z.B. Bewerbungen, Anmeldebestätigungen, Nachweis über Freiwilligendienst, Bescheinigung der Agentur für Arbeit). **Fazit:** Kindergeld im Gap Year gibt es, wenn du dich in einer Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung/Studium befindest, einen anerkannten Freiwilligendienst machst oder als ausbildungssuchend gemeldet bist. Ein reines Reisejahr ohne diese Voraussetzungen reicht nicht aus. Weitere Informationen findest du bei der [Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld).
Das Einkommen der Eltern spielt für den Anspruch auf Kindergeld grundsätzlich keine Rolle. Kindergeld wird in Deutschland unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. Es gibt also keine... [mehr]
Wohngeld kannst du erhalten, wenn du Mieter*in oder Eigentümer*in von selbstgenutztem Wohnraum bist und dein Einkommen nicht ausreicht, um die Wohnkosten zu tragen. Die wichtigsten Voraussetzunge... [mehr]