Hat ein Kind mit Epilepsie Anspruch auf Kindergeld?

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Ein Kind mit Epilepsie hat grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld, solange die allgemeinen Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch erfüllt sind. Das Kind muss unter 18 Jahren alt sein oder, wenn es sich in einer Ausbildung befindet, bis zu einem Alter von 25 Jahren. Zusätzlich kann es in bestimmten Fällen auch Anspruch auf einen höheren Satz oder zusätzliche Leistungen geben, wenn das Kind aufgrund seiner Erkrankung besondere Bedürfnisse hat. Es ist ratsam, sich direkt bei der Familienkasse oder einem Fachanwalt für Sozialrecht zu informieren, um die genauen Ansprüche und Möglichkeiten zu klären.

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