Wie grenzen sich Finanzbuchhaltung und Kosten- und Leistungsrechnung anhand von drei Kriterien ab?

Antwort

Die Finanzbuchhaltung und die Kosten- und Leistungsrechnung unterscheiden sich in mehreren Aspekten. Hier sind drei Kriterien, anhand derer man diese beiden Teilbereiche abgrenzen kann: 1. **Zweck und Zielsetzung**: - **Finanzbuchhaltung**: Dient der systematischen Erfassung und Dokumentation aller finanziellen Transaktionen eines Unternehmens. Ihr Hauptziel ist die Erstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) zur Information von externen Stakeholdern wie Investoren, Gläubigern und Finanzbehörden. - **Kosten- und Leistungsrechnung**: Fokussiert sich auf die interne Analyse der Kosten und Leistungen eines Unternehmens. Ihr Ziel ist es, die Wirtschaftlichkeit und Rentabilität zu überwachen, um fundierte Entscheidungen im Management zu unterstützen. 2. **Rechtsvorschriften**: - **Finanzbuchhaltung**: Unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften, wie dem Handelsgesetzbuch (HGB) oder den International Financial Reporting Standards (IFRS). Diese Vorschriften regeln die Art und Weise, wie die Buchführung zu erfolgen hat. - **Kosten- und Leistungsrechnung**: Ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann daher flexibler gestaltet werden. Unternehmen können eigene Methoden und Systeme entwickeln, die ihren spezifischen Bedürfnissen entsprechen. 3. **Zeithorizont**: - **Finanzbuchhaltung**: Betrachtet in der Regel vergangene Geschäftsvorfälle und erstellt Berichte für einen bestimmten Zeitraum (z.B. monatlich, quartalsweise, jährlich). - **Kosten- und Leistungsrechnung**: Kann sowohl vergangenheitsorientiert als auch zukunftsorientiert sein. Sie analysiert nicht nur die Kosten der Vergangenheit, sondern plant auch zukünftige Kosten und Leistungen, um Budgetierungen und Prognosen zu erstellen.

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