Erhaltungsaufwand kann in der Regel über die Nutzungsdauer verteilt werden, wenn es sich um größere Aufwendungen handelt, die nicht sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden können. Wenn der Erhaltungsaufwand in Höhe von 5.615,00 Euro für eine Maßnahme angefallen ist, die über mehrere Jahre Nutzen bringt, kannst du diesen Aufwand in der Regel über die voraussichtliche Nutzungsdauer der Maßnahme verteilen. Ob du den Betrag für zwei Jahre teilen kannst, hängt von der Art der Maßnahme und den steuerlichen Regelungen ab. Es wäre ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um die genaue Vorgehensweise und die steuerlichen Auswirkungen zu klären.