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Die Formulierung „überlassen wir Ihnen einen Einzahlungsschein für die Erstattung unseres Guthabens“ ist grammatikalisch korrekt, klingt aber etwas ungewöhnlich und formell. Üblicherweise wird in der Geschäftskorrespondenz eine klarere und etwas höflichere Formulierung gewählt, zum Beispiel: - „Wir überlassen Ihnen einen Einzahlungsschein zur Erstattung unseres Guthabens.“ - „Anbei erhalten Sie einen Einzahlungsschein für die Rückerstattung unseres Guthabens.“ - „Für die Erstattung unseres Guthabens legen wir einen Einzahlungsschein bei.“ Alle Varianten sind korrekt, wobei die zweite und dritte Version etwas üblicher und verständlicher klingen.
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Ja, den klassischen Einzahlungsschein gibt es in Deutschland, Österreich und der Schweiz grundsätzlich noch, allerdings wird er zunehmend durch digitale und modernere Zahlungsmethoden ersetz... [mehr]