Die Formulierung „überlassen wir Ihnen einen Einzahlungsschein für die Erstattung unseres Guthabens“ ist grammatikalisch korrekt, klingt aber etwas ungewöhnlich und formell.... [mehr]
Die Formulierung „überlassen wir Ihnen einen Einzahlungsschein für die Erstattung unseres Guthabens“ ist grammatikalisch korrekt, klingt aber etwas ungewöhnlich und formell.... [mehr]
Ja, den klassischen Einzahlungsschein gibt es in Deutschland, Österreich und der Schweiz grundsätzlich noch, allerdings wird er zunehmend durch digitale und modernere Zahlungsmethoden ersetz... [mehr]