Welche Einkunftsart hat eine Fahrschule?

Antwort

Die Einkünfte aus einer Fahrschule fallen in der Regel unter die Einkunftsart "Gewerbebetrieb" gemäß § 15 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Deutschland. Das bedeutet, dass die Gewinne die durch den Betrieb Fahrschule erzielt werden als gewerbliche Einkünfte versteuert werden müssen. Weitere Informationen dazu findest du im Einkommensteuergesetz (EStG): [§ 15 EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html).

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