Die Inflationsausgleichsprämie kann grundsätzlich an alle Beschäftigten eines Unternehmens ausgezahlt werden, unabhängig von ihrem Familienstand. Es gibt jedoch keine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, dass diese Prämie nur an den angestellten Ehegatten ausgezahlt werden darf. Die Entscheidung darüber, an wen die Prämie gezahlt wird, liegt im Ermessen des Arbeitgebers und sollte im Einklang mit den geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen und dem Gleichbehandlungsgrundsatz stehen. Es ist ratsam, sich bei spezifischen Fragen an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.