Weihnachtsgeld wird als sonstige freiwillige Sonderzahlung an Arbeitnehmer gebucht. Die Buchung hängt davon ab, ob du nach dem Brutto- oder Nettoprinzip buchst und welches Buchhaltungsprogramm du... [mehr]
Eine Buchung auf dem Antrag für Wohngeld darfst du grundsätzlich nicht eigenmächtig schwärzen. Alle Angaben und Nachweise, die für die Bearbeitung des Wohngeldantrags erforderlich sind, müssen vollständig und wahrheitsgemäß eingereicht werden. Das Schwärzen von Buchungen oder Informationen kann dazu führen, dass der Antrag nicht bearbeitet oder sogar abgelehnt wird. Falls es sich um besonders sensible Daten handelt (z.B. private Ausgaben, die nichts mit dem Antrag zu tun haben), solltest du dies vorab mit der zuständigen Wohngeldstelle besprechen. In manchen Fällen akzeptieren Behörden, dass bestimmte private Informationen unkenntlich gemacht werden, solange die für den Antrag relevanten Daten vollständig ersichtlich bleiben. Empfehlung: Wende dich direkt an deine Wohngeldstelle und frage nach, wie du mit sensiblen Buchungen umgehen sollst. So bist du auf der sicheren Seite und vermeidest Probleme bei der Antragsbearbeitung. Weitere Informationen findest du z.B. auf den offiziellen Seiten zum Wohngeld: https://www.bmwsb.bund.de/wohngeld
Weihnachtsgeld wird als sonstige freiwillige Sonderzahlung an Arbeitnehmer gebucht. Die Buchung hängt davon ab, ob du nach dem Brutto- oder Nettoprinzip buchst und welches Buchhaltungsprogramm du... [mehr]
Ob du mit einer Rente von 1.600 € Anspruch auf Wohngeld hast, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind unter anderem: - Die Höhe deiner Miete (bzw. Belastung bei Eigentum) - D... [mehr]