Befreiung von der Stromsteuer: Wie wird das in der Buchhaltung gebucht?

Antwort

Die Buchung der Stromsteuer in der Buchhaltung erfolgt in der Regel über die Konten für Steuern und Aufwendungen. Hier ist ein allgemeines Beispiel, wie du die Stromsteuer buchen kannst: 1. **Stromkosten (Aufwand)**: Wenn du die Stromrechnung erhältst, buchst du den Bruttobetrag (inklusive Stromsteuer) auf das entsprechende Aufwandskonto, z.B. „Stromkosten“. **Buchungssatz**: - Stromkosten (Aufwand) an Verbindlichkeiten (z.B. Kreditoren) 2. **Stromsteuer (Verbindlichkeit)**: Die Stromsteuer wird in der Regel als Teil der Gesamtkosten betrachtet, aber du kannst sie auch separat ausweisen, wenn du die Steuer später an das Finanzamt abführst. **Buchungssatz** (wenn separat ausgewiesen): - Stromkosten an Verbindlichkeiten (z.B. Kreditoren) - Vorsteuer an Verbindlichkeiten (z.B. Kreditoren) 3. **Zahlung der Rechnung**: Wenn du die Rechnung bezahlst, buchst du die Zahlung auf das Bankkonto. **Buchungssatz**: - Verbindlichkeiten an Bank Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen deines Unternehmens und die geltenden steuerlichen Vorschriften zu beachten. Bei Unsicherheiten kann es hilfreich sein, einen Steuerberater zu konsultieren.

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