Der Begriff „Äquivalenzbeträge“ (korrekt: Äquivalenzbeträge) wird vor allem im Steuerrecht und in der Wirtschaft verwendet. Er bezeichnet Beträge, die als gleichwe... [mehr]
Die Barzahlung einer Lieferantenrechnung über 1700,00 EUR kann in der Buchhaltung wie folgt erfasst werden: 1. **Buchung der Rechnung**: - **Soll**: Wareneingang (oder entsprechendes Aufwandskonto) 1700,00 EUR - **Haben**: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1700,00 EUR 2. **Barzahlung der Rechnung**: - **Soll**: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1700,00 EUR - **Haben**: Kasse 1700,00 EUR Diese Buchungen stellen sicher, dass die Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten ausgeglichen und der Kassenbestand entsprechend reduziert wird.
Der Begriff „Äquivalenzbeträge“ (korrekt: Äquivalenzbeträge) wird vor allem im Steuerrecht und in der Wirtschaft verwendet. Er bezeichnet Beträge, die als gleichwe... [mehr]
Auf Rechnungen sollte der Begriff „Umsatzsteuer“ (abgekürzt „USt.“) verwendet werden, da dies der offizielle und rechtlich korrekte Begriff im deutschen Steuerrecht ist. D... [mehr]
Eine Buchung auf dem Antrag für Wohngeld darfst du grundsätzlich nicht eigenmächtig schwärzen. Alle Angaben und Nachweise, die für die Bearbeitung des Wohngeldantrags erforder... [mehr]
Nein, die Kapitalbereitstellungsgebühr darf bei Speditionsrechnungen nicht ohne weiteres einfach abgezogen werden. Grundsätzlich gilt: Du darfst von einer Rechnung nur dann einen Abzug vorne... [mehr]
Hier ist ein Beispiel, wie du eine höfliche E-Mail formulieren kannst, um mitzuteilen, dass die Rechnung nach Rücksprache mit der Buchhaltung noch nicht bezahlt wurde: --- Betreff: Rü... [mehr]