Wie viele Minijobs darf man als Kleinunternehmer haben?

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Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG kannst du grundsätzlich beliebig viele Minijobs (geringfügige Beschäftigungen) annehmen oder selbst als Kleinunternehmer mehrere Minijobs anbieten. Allerdings gibt es dabei zwei verschiedene Perspektiven: **1. Als Arbeitnehmer (Minijobber):** Du darfst nur einen 520-Euro-Minijob sozialversicherungsfrei ausüben. Nimmst du mehrere Minijobs gleichzeitig an, werden die Verdienste zusammengerechnet. Überschreitest du insgesamt 520 Euro monatlich, werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig (außer bei einem Hauptjob plus Minijob). **2. Als Selbstständiger (Kleinunternehmer):** Du kannst als Kleinunternehmer beliebig viele Kunden haben und verschiedene Tätigkeiten ausüben, solange du die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung einhältst (22.000 Euro im Vorjahr, 50.000 Euro im laufenden Jahr). Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich auf deine selbstständige Tätigkeit, nicht auf Minijobs als Arbeitnehmer. **Wichtig:** - Minijob = abhängige Beschäftigung (Arbeitnehmer) - Kleinunternehmer = selbstständige Tätigkeit (Unternehmer) Du kannst also als Kleinunternehmer beliebig viele Aufträge annehmen, solange du die Umsatzgrenzen beachtest. Als Minijobber darfst du nur einen sozialversicherungsfreien Minijob haben. Weitere Infos: - [Minijob-Zentrale](https://www.minijob-zentrale.de) - [Kleinunternehmerregelung (IHK)](https://www.ihk.de/themen/recht/steuerrecht/umsatzsteuer/kleinunternehmerregelung-1520762) Falls du eine spezielle Konstellation meinst, bitte die Frage präzisieren.

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