Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG kannst du grundsätzlich beliebig viele Minijobs (geringfügige Beschäftigungen) annehmen oder selbst als Kleinunternehmer mehrere Minijobs anbiet... [mehr]
Ob als Trader für FTMO die Kleinunternehmerregelung oder die Regelbesteuerung (Unternehmer) besser geeignet ist, hängt von deiner individuellen Situation ab. Hier die wichtigsten Unterschiede und Überlegungen: **Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):** - Du musst keine Umsatzsteuer auf deine Rechnungen ausweisen und abführen. - Du darfst im Vorjahr maximal 22.000 € Umsatz gemacht haben und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 €. - Du kannst keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen. - Die Buchhaltung ist einfacher. **Regelbesteuerung (Unternehmer):** - Du musst Umsatzsteuer auf deine Rechnungen ausweisen und abführen. - Du kannst die Vorsteuer aus betrieblichen Ausgaben geltend machen. - Es gibt keine Umsatzgrenze. - Die Buchhaltung ist aufwendiger. **Für FTMO-Trader:** - Die Einnahmen aus FTMO werden in der Regel als sonstige selbstständige Tätigkeit oder als Gewerbebetrieb versteuert. - Da FTMO als ausländisches Unternehmen agiert, ist die Umsatzsteuerfrage komplex. Oft greift das Reverse-Charge-Verfahren, d.h. du musst die Umsatzsteuer in Deutschland abführen, auch wenn FTMO keine deutsche Umsatzsteuer zahlt. - Wenn du als Kleinunternehmer agierst, bist du von der Umsatzsteuerpflicht befreit, musst aber ggf. trotzdem eine Meldung im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens abgeben. **Fazit:** - Wenn deine Umsätze unter der Kleinunternehmergrenze liegen und du keine oder nur geringe Vorsteuerbeträge geltend machen möchtest, ist die Kleinunternehmerregelung meist einfacher und günstiger. - Wenn du hohe Ausgaben mit Vorsteuer hast oder deine Umsätze die Grenze überschreiten, ist die Regelbesteuerung sinnvoller. **Wichtig:** Die steuerliche Behandlung kann je nach Einzelfall und Finanzamt unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich, einen Steuerberater zu konsultieren, um die für dich optimale Lösung zu finden. Weitere Infos: - [FTMO](https://ftmo.com/de/) - [Kleinunternehmerregelung (Bundesfinanzministerium)](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020-12-18-Kleinunternehmerregelung.html) **Hinweis:** Dies ist keine steuerliche Beratung, sondern eine allgemeine Information.
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG kannst du grundsätzlich beliebig viele Minijobs (geringfügige Beschäftigungen) annehmen oder selbst als Kleinunternehmer mehrere Minijobs anbiet... [mehr]