Wie ist die Angleichung von Ansatz und Bewertung von in den Konzernabschluss einzubeziehenden Jahresabschlüssen geregelt?

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Die Angleichung von Ansatz und Bewertung von in den Konzernabschluss einzubeziehenden Jahresabschlüssen ist in den International Financial Reporting Standards (IFRS und im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Nach IFRS, insbesondere nach IFRS 10 "Konzernabschlüsse", müssen die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt werden. Das bedeutet, dass alle Tochterunternehmen die gleichen Rechnungslegungsgrundsätze anwenden müssen wie das Mutterunternehmen. Falls Unterschiede bestehen, müssen diese angepasst werden, um eine einheitliche Darstellung zu gewährleisten. Im deutschen Handelsrecht nach HGB ist dies ähnlich geregelt. Nach § 300 HGB müssen die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt werden. Auch hier sind Anpassungen erforderlich, wenn unterschiedliche Methoden angewendet wurden. Diese Angleichung ist notwendig, um eine konsolidierte und vergleichbare Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des gesamten Konzerns zu gewährleisten.

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