Wenn du verheiratet bist und keine Kinder hast, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Deutschland die gesetzlichen Erbanteile. In diesem Fall erbt der überlebende Ehepartner die Hä... [mehr]
Der Zugewinnausgleich ist eigentlich ein Begriff aus dem Familienrecht, nicht direkt aus dem Erbrecht. Er spielt aber im Erbrecht eine wichtige Rolle, wenn ein Ehepartner stirbt. Im deutschen Recht leben Ehepaare ohne besonderen Ehevertrag im sogenannten gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Während der Ehe bleibt das Vermögen beider Ehepartner getrennt, aber im Fall einer Scheidung oder beim Tod eines Ehepartners wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs ("Zugewinn") ausgeglichen. Stirbt ein Ehepartner, hat der überlebende Ehegatte einen Anspruch auf Zugewinnausgleich. Im Erbrecht wird dieser Ausgleich dadurch berücksichtigt, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel erhöht (§ 1371 BGB). Das heißt: Der Ehegatte bekommt neben seinem normalen Erbteil noch ein zusätzliches Viertel des Nachlasses als pauschalen Zugewinnausgleich. Beispiel: Hinterlässt der Verstorbene Kinder, erbt der Ehegatte normalerweise 1/4. Durch den pauschalen Zugewinnausgleich erhält er insgesamt 1/2 des Nachlasses. Weitere Informationen findest du z.B. auf [justiz.de](https://www.justiz.de/themen/erbrecht/zugewinnausgleich.php).
Wenn du verheiratet bist und keine Kinder hast, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Deutschland die gesetzlichen Erbanteile. In diesem Fall erbt der überlebende Ehepartner die Hä... [mehr]