Wenn du verheiratet bist und keine Kinder hast, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Deutschland die gesetzlichen Erbanteile. In diesem Fall erbt der überlebende Ehepartner die Hälfte des Nachlasses. Die andere Hälfte wird unter den Verwandten des Verstorbenen aufgeteilt. Wenn keine Verwandten der ersten Ordnung (also Kinder) vorhanden sind, erben die Verwandten der zweiten Ordnung (Eltern, Geschwister) oder, falls diese nicht vorhanden sind, die Verwandten der dritten Ordnung (Großeltern, Onkel, Tanten). Es ist wichtig zu beachten, dass durch ein Testament oder einen Erbvertrag von diesen gesetzlichen Regelungen abgewichen werden kann.