Die Kosten für eine notarielle Beurkundung der Erbausschlagung in Deutschland richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Gebühren hängen vom Wert des Nachlasses ab. Für die Erbausschlagung wird in der Regel eine 0,5-Gebühr nach dem GNotKG berechnet. Zusätzlich können noch Auslagen und Mehrwertsteuer anfallen. Ein Beispiel: Bei einem Nachlasswert von 50.000 Euro beträgt die 0,5-Gebühr etwa 165 Euro. Es ist ratsam, sich direkt beim Notar über die genauen Kosten zu informieren, da diese je nach Einzelfall variieren können.