Wenn beide Elternteile versterben, erben die Kinder in der Regel das gesamte Vermögen der Eltern zu gleichen Teilen. Der Ablauf ist dabei wie folgt: 1. **Tod des Vaters:** Stirbt zuerst der... [mehr]
In dem beschriebenen Fall ist der Vater verheiratet, hat keine eigenen Kinder, seine Eltern sind verstorben, und seine Ehefrau hat ein volljähriges Kind (Stiefkind des Vaters). Im Testament ist die Ehefrau als Alleinerbin eingesetzt, das Stiefkind soll ein Vermächtnis in Höhe von 200.000 € erhalten. **Erbrechtliche Einordnung:** 1. **Gesetzliche Erbfolge:** Ohne Testament würde die Ehefrau nach § 1931 BGB und § 1371 BGB Alleinerbin werden, da keine eigenen Kinder und keine Eltern mehr vorhanden sind. Geschwister des Erblassers (Vater) könnten noch erben, falls vorhanden. 2. **Testamentarische Verfügung:** Der Vater kann im Testament seine Ehefrau zur Alleinerbin einsetzen und dem Stiefkind (das rechtlich nicht sein Kind ist) ein Vermächtnis zuwenden. Das Stiefkind ist kein gesetzlicher Erbe, hat also ohne Testament keinen Anspruch. 3. **Vermächtnis:** Das Stiefkind erhält durch das Vermächtnis einen Anspruch auf Auszahlung von 200.000 € gegen die Erbin (Ehefrau). Die Ehefrau erbt das gesamte Vermögen und muss das Vermächtnis erfüllen. 4. **Pflichtteilsrecht:** Da das Stiefkind kein leibliches oder adoptiertes Kind des Vaters ist, hat es keinen Pflichtteilsanspruch. **Zusammenfassung:** Die Ehefrau wird Alleinerbin und erhält das gesamte Vermögen. Das Stiefkind hat einen Anspruch auf das Vermächtnis in Höhe von 200.000 €. Weitere gesetzliche Erben (z. B. Geschwister des Vaters) gehen leer aus, sofern sie im Testament nicht bedacht wurden. **Hinweis:** Für eine rechtssichere Gestaltung empfiehlt sich eine Beratung durch einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht. Weitere Informationen: - [Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Erbrecht](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG008902377) - [Vermächtnis – Definition und Wirkung](https://www.erbrecht.de/vermaechtnis/)
Wenn beide Elternteile versterben, erben die Kinder in der Regel das gesamte Vermögen der Eltern zu gleichen Teilen. Der Ablauf ist dabei wie folgt: 1. **Tod des Vaters:** Stirbt zuerst der... [mehr]
Ein Wertgutachten für ein geerbtes Haus ist in Deutschland grundsätzlich nicht immer zwingend erforderlich, aber in vielen Fällen sinnvoll oder sogar notwendig. Es kommt darauf an, zu w... [mehr]
Nein, die Tatsache, dass der Sohn ein Jahr in Haft war, reicht nach deutschem Erbrecht grundsätzlich nicht aus, um ihn vollständig vom Pflichtteil auszuschließen. Der Pflichtteil steh... [mehr]
Wenn eure Eltern bereits verstorben sind und du selbst kein Testament hinterlassen hast, gilt die gesetzliche Erbfolge nach deutschem Recht (§§ 1924 ff. BGB). In diesem Fall bist du als Erbl... [mehr]
Ob deine Freundin angeben muss, dass du ihr all dein Gold geschenkt hast, hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom Zeitpunkt und der Form des Schenkens sowie von den geltenden gesetzliche... [mehr]
Ob du zahlen musst, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Erbfolge:** Wenn deine Mutter nach deinem Vater Alleinerbin war und nun auch verstorben ist, bist du (ggf. mit weiteren Personen) Erbe de... [mehr]
Der Umgang mit einem verdeckten Narzissten im Rahmen einer Erbengemeinschaft kann sehr herausfordernd sein. Verdeckte Narzissten zeigen ihre manipulativen und egozentrischen Züge oft subtil, wirk... [mehr]
In Deutschland beträgt die Pflichtteilsquote für einen Pflichtteilsberechtigten, der enterbt wurde, die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Da E zwei Söhne hat, würde der gesetz... [mehr]
In Patchworkfamilien kann die Erbfolge komplex sein, da verschiedene rechtliche Regelungen und persönliche Vereinbarungen eine Rolle spielen. Grundsätzlich gilt: 1. **Ehepartner**: Der &uum... [mehr]
In Deutschland erben die Geschwister der verstorbenen Person zu gleichen Teilen, wenn keine Kinder vorhanden sind. Da die Eltern bereits verstorben sind, erben die Geschwister direkt. Wenn ein Geschwi... [mehr]