Wie waren die Löschfristen für private Nachrichten vor der Einführung der DS-GVO?

Antwort

Vor der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 gab es in der EU keine einheitlichen Regelungen für Löschfristen von privaten Nachrichten. Die Löschfristen hingen oft von den jeweiligen nationalen Gesetzen und den internen Richtlinien der Unternehmen ab, die die Kommunikationsdienste bereitstellten. In vielen Fällen wurden Nachrichten so lange gespeichert, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich war, oder bis der Nutzer sie selbst löschte. Mit der DSGVO wurden jedoch strengere Vorgaben für die Speicherung und Löschung personenbezogener Daten eingeführt, die auch private Nachrichten betreffen können. Unternehmen müssen nun sicherstellen, dass sie personenbezogene Daten nicht länger als notwendig speichern und die Nutzer über ihre Rechte informieren.

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