Der reine Transport von unverschlüsselten Festplatten mit personenbezogenen Daten – ohne dass der Transporteur selbst auf die Daten zugreift oder sie verarbeitet – gilt in der Regel *... [mehr]
Ob IaaS (Infrastructure as a Service) und PaaS (Platform as a Service) als Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten, hängt davon ab, wie diese Dienste genutzt werden und welche Rolle der Anbieter dabei spielt. **Grundsätzliches zur Auftragsverarbeitung:** Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein Dienstleister (Auftragsverarbeiter) personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung eines Verantwortlichen verarbeitet (Art. 4 Nr. 8, Art. 28 DSGVO). **IaaS und PaaS im Kontext der Auftragsverarbeitung:** - **IaaS:** Hier stellt der Anbieter Infrastruktur (z.B. Server, Speicher, Netzwerke) zur Verfügung. Der Kunde installiert und betreibt darauf eigene Anwendungen und verarbeitet ggf. personenbezogene Daten. Der IaaS-Anbieter hat in der Regel keinen Zugriff auf die Daten, kann aber technisch darauf zugreifen (z.B. im Rahmen von Wartung oder Support). Daher wird IaaS meist als Auftragsverarbeitung eingestuft, sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden. - **PaaS:** Hier stellt der Anbieter eine Plattform (z.B. Datenbanken, Entwicklungsumgebungen) bereit, auf der der Kunde eigene Anwendungen betreibt. Auch hier verarbeitet der Anbieter ggf. personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden. Daher ist auch PaaS in der Regel als Auftragsverarbeitung zu betrachten. **Wichtige Voraussetzung:** Entscheidend ist, dass der Anbieter im Auftrag und nach Weisung des Kunden handelt und keinen eigenen Zweck bei der Datenverarbeitung verfolgt. **Fazit:** In den meisten Fällen sind IaaS- und PaaS-Anbieter als Auftragsverarbeiter zu qualifizieren, wenn sie im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeiten. Es muss dann ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen werden. **Weitere Informationen:** - [IaaS bei Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/Infrastructure_as_a_Service) - [PaaS bei Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/Platform_as_a_Service) - [Art. 28 DSGVO – Auftragsverarbeiter](https://dsgvo-gesetz.de/art-28-dsgvo/) Eine genaue Bewertung kann im Einzelfall aber von der konkreten Ausgestaltung des Dienstes abhängen.
Der reine Transport von unverschlüsselten Festplatten mit personenbezogenen Daten – ohne dass der Transporteur selbst auf die Daten zugreift oder sie verarbeitet – gilt in der Regel *... [mehr]
Der reine Transport eines medizintechnischen Geräts, auf dem sich personenbezogene Daten befinden, stellt in der Regel **keine Auftragsverarbeitung** im Sinne von Art. 4 Nr. 8 und Art. 28 DSGVO d... [mehr]
Der reine Transport eines medizintechnischen Geräts, auf dem sich personenbezogene Daten befinden, stellt in der Regel **keine Auftragsverarbeitung** im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSG... [mehr]
Ob ein Unternehmen für die Nutzung des Samsung VXT CMS (Visual eXperience Transformation Content Management System) einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit Samsung abschließen muss, h&... [mehr]
Ob eine Unterauftragsverarbeitung (Subunternehmerverhältnis) im Sinne der DSGVO vorliegt, hängt davon ab, ob der Dritte im Auftrag und auf Weisung des ursprünglichen Auftragsverarbeiter... [mehr]
Ob eine Dienstleistung mit Telefonnummernvalidierung eine Auftragsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist, hängt davon ab, wie die Dienstleistung ausgestaltet ist und we... [mehr]
In einem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bezeichnet der Begriff "interne Empfänger" in der Regel Personen oder Abteilungen innerhalb des Unternehmens des Auftragsverarbeiters, die Zu... [mehr]
Ein DSGVO-Auftragskataster (auch Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO genannt) muss bestimmte Angaben enthalten, um den Anforderungen der-Grundver (DSGVO zu entsprechen. Fo... [mehr]
Wenn ein Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter in einem Drittland (außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, EWR) einsetzt, sind nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)... [mehr]
Um echte Unter-Auftragsverarbeiter (Subunternehmer im Sinne der DSGVO) zu erkennen, sind folgende Informationen entscheidend: 1. **Art der Dienstleistung:** Der Unter-Auftragsverarbeiter muss tats&au... [mehr]