Hier ist ein Mustertext für eine Datenschutzerklärung, die die genannten Tätigkeitsbereiche abdeckt. Bitte beachte, dass dies ein allgemeines Beispiel ist und keine individuelle Rechtsb... [mehr]
Pseudonymdienste sind Online-Dienste, bei denen Nutzerinnen und Nutzer nicht ihren echten Namen, sondern ein Pseudonym (also einen Fantasienamen oder Nickname) verwenden können. In Deutschland gibt es verschiedene Anbieter und Plattformen, die Pseudonymdienste ermöglichen oder unterstützen. Hier einige Beispiele und Hinweise: 1. **E-Mail-Anbieter mit Pseudonymfunktion** Viele E-Mail-Dienste wie [Posteo](https://posteo.de/) oder [mailbox.org](https://mailbox.org/) erlauben die Nutzung von E-Mail-Adressen ohne Klarnamenpflicht. Die Registrierung kann anonym oder unter einem Pseudonym erfolgen. 2. **Soziale Netzwerke und Foren** Plattformen wie [Jodel](https://jodel.com/) oder klassische Internetforen (z.B. [Gutefrage](https://www.gutefrage.net/), [Chefkoch-Forum](https://www.chefkoch.de/forum/)) erlauben die Nutzung von Pseudonymen. Auch auf [Reddit](https://www.reddit.com/) (international) ist dies üblich. 3. **Messenger-Dienste** Einige Messenger wie [Threema](https://threema.ch/de) ermöglichen die Nutzung ohne Angabe des echten Namens oder einer Telefonnummer. 4. **Blog- und Kommentardienste** Bei vielen Blogs und Kommentarspalten (z.B. bei [Heise Online](https://www.heise.de/)) kann unter einem Pseudonym kommentiert werden. **Rechtlicher Hintergrund:** Nach § 13 Abs. 6 Telemediengesetz (TMG) – inzwischen durch das TTDSG abgelöst – haben Nutzer in Deutschland grundsätzlich das Recht, Telemediendienste anonym oder unter Pseudonym zu nutzen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. **Bekannte deutsche Pseudonymdienste oder -projekte:** - [Posteo](https://posteo.de/) - [mailbox.org](https://mailbox.org/) - [Threema](https://threema.ch/de) (Schweizer Anbieter, aber in Deutschland sehr beliebt) - [Jodel](https://jodel.com/) (deutsches Start-up) - Diverse Foren und Community-Plattformen **Hinweis:** Die Nutzung von Pseudonymen ist nicht überall möglich, da manche Dienste (z.B. Facebook) auf Klarnamen bestehen. Weitere Informationen zum Thema findest du z.B. bei der [Stiftung Datenschutz](https://stiftungdatenschutz.org/themen/pseudonymisierung/).
Hier ist ein Mustertext für eine Datenschutzerklärung, die die genannten Tätigkeitsbereiche abdeckt. Bitte beachte, dass dies ein allgemeines Beispiel ist und keine individuelle Rechtsb... [mehr]
Hier sind einige einfache Ja/Nein-Fragen zum DSGVO-Datenlebenszyklus: 1. Werden personenbezogene Daten erhoben? 2. Werden die betroffenen Personen über die Datenerhebung informiert? 3. Gibt es e... [mehr]
Wenn ein Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter in einem Drittland (außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, EWR) einsetzt, sind nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)... [mehr]
Zur Überprüfung, ob eine Webseite datenschutzgerecht ist, gibt es verschiedene Tools und Programme, die unterschiedliche Aspekte analysieren. Hier sind einige hilfreiche Lösungen: 1. *... [mehr]
Darauf kann ich dir keine Auskunft geben. Die Identität hinter einer E-Mail-Adresse wie aphong@t-online.de ist aus Datenschutzgründen nicht öffentlich zugänglich. Solche Informatio... [mehr]
Ja, es gibt Möglichkeiten, Google-Dienste mit minimaler Preisgabe persönlicher Daten zu nutzen: 1. **Ohne Google-Konto suchen:** Die Google-Suche kann ohne Anmeldung genutzt werden. Dabei w... [mehr]
Um festzustellen, ob ein neuer Vendor (Dienstleister, Lieferant) als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) agiert, sollte die Abteilung gezielte Fragen stellen, die kl&a... [mehr]
Im Zusammenhang mit Datenschutzbeauftragten bezieht sich das Kriterium „20 Personen“ auf eine Schwelle im deutschen Datenschutzrecht, die bis zur Einführung der Datenschutz-Grundveror... [mehr]
Deine Fragen auf frage.de können grundsätzlich von den Betreibern der Plattform, also der Gull AG in Zusammenarbeit mit OpenAI, eingesehen werden, da sie für die Bearbeitung und Verbess... [mehr]
Die Weitergabe des Namens eines Ansprechpartners aus der Finanzabteilung an einen externen Partner ist in der Regel datenschutzrechtlich zulässig, sofern dies im Rahmen der beruflichen Kommunikat... [mehr]